Kindertagespflege Kerpen-Brüggen
Die Betreuung wird, ebenso wie eine Kindergarten Betreuung, vom Jugendamt Kerpen / Erftstadt / Düren finanziert, wenn Sie bzw. Ihr Kind einen Anspruch hierauf geltend machen können.
Dann zahlen Sie an das Jugendamt einen Elternbeitrag der sich aus Ihrem Einkommen errechnet.
Die anfallenden Kosten für die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Imbiss, Snacks und Getränke)
werden separat abgerechnet und richten sich nach den Vorgaben des Jugendamtes.
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